Ausdruck zielführender Gouvernementalität ist auch die verfassungsrechtlich umstrittene Neuordnung der Rundfunkbeiträge in Deutschland. Seit Jahresbeginn 2013 ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk bekanntlich eine an die Wohnung gekoppelte Zwangsabgabe der Bürgerinnen und Bürger („Fünfzehnter Rundfunkänderungsstaatsvertrag“). Zwangsfernsehen bedeutet nun nicht, dass man tatsächlich gezwungen wird, öffentlich-rechtliches Fernsehen zu sehen, sondern nur, dass man es bezahlen muss, auch wenn man es nicht sieht. Grund ist insbesondere der Bildungs- und Informationsauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.